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gutachterauswahl

Die Diplomarbeit wird von zwei Gutachtern bewertet. Der erste Gutachter ist in eurem Fall Rainer. Den Zweitgutachter müsst ihr selbst suchen. Er sollte thematisch zum Thema der Arbeit passen und muss natürlich bereit sein, das Gutachten zu erstellen. Es ist also eure Aufgabe, mögliche Zweitgutachter anzusprechen. Bitte kümmert euch nicht zu spät um euren Zweitguachter. Nur so könnt ihr ihm vorab Einblick in die Arbeit geben und Feedback bekommen, sofern dieser das anbietet. Denkt daran, dass eure Arbeit vor allem bei den Gutachtern gut ankommen muss. Es ist also sinnvoll, deren Anmerkungen einzuholen und auch umzusetzen! Die Wahl des zweiten Gutachters könnt ihr im Laufe der Arbeit treffen, er muss bei der Anmeldung noch nicht feststehen.

Für die spätere Bennenung des Zweitgutachters gibt es im Prüfungsamt mittlerweile ein Formular. Auf diesem ist vermerkt, den Zweitgutachter “rechtzeitig” vor Abgabe der Abschlussarbeit zu benennen. Das Formular erfordert keine Unterschrift des Zweitgutachters, kann also vor Ort ausgefüllt werden.

Eure Gutachterwahl stellt einen Vorschlag dar, dem der Prüfungssausschuss zustimmen muss (einen Widerspruch haben wir noch nicht erlebt). Alternativ könnt ihr euch vom Prüfungsausschuss auch einen Gutachter zuteilen lassen. Dann habt ihr allerdings keinen Einfluss darauf, wer eure Note mitbestimmt. Die Festlegung des Gutachters erfolgt, indem ihr ihn auf eurer Arbeit vermerkt und ihn bei der Anmeldung zum Kolloquium angebt. Vorher ist keine Angabe des Zweitgutachters notwendig.

Als Zweigutachter kommen prüfungsberechtigte Personen in Frage. Dies trifft auf die Professoren an der Uni Bremen und auch auf einige weitere Personen, die prüfungsberechtigt sind, zu (beispielsweise Sabine Kuske, Shi Hui, Berthold Hoffmann). Grundsätzlich muss der Zweitgutachter nicht von der Uni Bremen kommen. Bei der Wahl ist aber zu beachten, dass beim Kolloquium beide Gutachter persönlich anwesend sein müssen (in diesen Tagen genügt eine virtuelle Anwesenheit). Außerdem sollen die Gutachter aus verschiedenen Arbeitsgruppen stammen. Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter unserer AG kommt in der Regel deshalb aus zwei Gründen nicht als Zweitgutachter in Frage. Erstens weil er keine Prüfungsberechtigung hat (die jedoch beantragt werden könnte und zweitens weil er eben aus derselben Arbeitsgruppe wie der Erstgutachter stammt. In Ausnahmefälle kommt Karsten Hölscher als Zweitgutachter in Frage. Formal gehört er unserer Arbeitsgruppe nicht an, weil er als Lektor direkt dem Dekanat zugeordnet ist. Aber er ist natürlich aufgrund der Historie und inhaltlichen und räumlichen Nähe sehr nah mit unserer Arbeitsgruppe verbunden. Es muss sehr triftige Gründe geben, warum er für Abschlussarbeiten unserer Arbeitsgruppe als einziger Zweitprüfer in Frage kommt.

Das Studienzentrum Informatik hat eine Liste aller gegenwärtig Prüfungsberechtigten.

U.a. haben folgende Zweitgutachter in der Vergangenheit Abschlussarbeiten der AG betreut (die Reihenfolge hat keine Bedeutung):

  • Andreas Breiter (Wirtschaftsinformatik)
  • Martin Gogolla (Datenbanken / Softwaretechnik)
  • Jan Peleska (Technische Informatik)
  • Shi Hui (Lektorin)
  • Gabriel Zachmann (Computer Graphics)
  • Rene Weller (Computer Graphics)
  • Robert Porzel (Digitale Medien)
  • Sabine Kuske (Theoretische Informatik)
  • Tanja Döring (Digitale Medien)
  • Berthold Hoffmann (Compilerbau); mittlerweile in Pension

In der Liste der Arbeiten findet ihr eine Übersicht, welcher Zweitgutachter welche Arbeit betreut hat.

gutachterauswahl.txt · Last modified: 2024/08/22 13:05 by 127.0.0.1