Das Kolloquium ist der abschließende Vortrag des Prüflings über seine Abschlussarbeit. Es ist die letzte Prüfung, bei der auch die Endnote der Abschlussarbeit festgelegt wird. Wir beschreiben euch das Kolloquium auf dieser Seite zwar, raten euch aber auch dringend an, die Vorträge und Kolloquien der anderen Abschlussarbeiten zu besuchen. So bekommt ihr ein Gefühl dafür, bevor ihr selbst an der Reihe seid.
Nach Abgabe der Abschlussarbeit (und nach Erhalt der Gutachten) wird ein Termin für das Kolloquium festgesetzt. Es soll spätestens sechs Wochen nach Abgabe der Arbeit stattfinden. Das nötige Formular zur Anmeldung bekommt ihr bei der Geschäftsstelle - es sollte euch bei der Abgabe der Arbeit ausgehändigt werden. Folgende Dinge müsst ihr zur Anmeldung des Kolloquiums tun:
Laut PO muss das Kolloquium 8 Tagen vor dem veranschlagten Termin angemeldet werden, damit der Termin in der 7. Ebene vor der Geschäftsstelle eine Woche lang ausgehängt werden kann.
Das Kolloquium dient offiziell und nach PO folgendem Zweck: Erbringung des Nachweises, dass ihr “in einer Auseinandersetzung über den Themenbereich der Diplomarbeit die erarbeiteten Lösungen selbstständig fachübergreifend und problembezogen auf wissenschaftlicher Grundlage vertreten” könnt.
Letztendlich geht vor allem es um Folgendes:
Der Vortrag soll 15-20 Minuten bei Bachelorarbeiten und 20-25 min bei Masterarbeiten dauern (ohne Diskussion) Ihr sollt nachweisen, dass ihr die Arbeit selbst geschrieben habt und euch damit auskennt. Ihr sollt zeigen, dass ihr eure Ergebnisse präsentieren und sie 'verteidigen' könnt. Ihr solltet euch mit den Kritikpunkten der Gutachten auseinandersetzen. Ihr habt im Kolloquium die Gelegenheit auf diese Kritik zu antworten, eventuelle Missverständisse zu klären oder fehlende Informationen nachzuliefern oder sogar Ergebnisse nachzubessern. Dies ist eine Gelegenheit die Note der Gutachten zu verbessern!
Anwesend sind beim Kolloquium neben euch die beiden Gutachter. Grundsätzlich ist das Kolloquium universitätsöffentlich. In der Regel sind auch Mitarbeiter der Arbeitsgruppe Softwaretechnik anwesend. Gelegentlich kommen andere WiMis oder Studenten dazu und zudem natürlich alle, die ihr einladet. Als Prüfling habt ihr jedoch das Recht, die Öffentlichkeit auszuschließen (was schade wäre), da das Kolloquium eine Prüfung ist. Die abschließende Notendiskussion der Gutachter und die Verkündung der Note finden grundsätzlich unter Auschluss der Öffentlichkeit statt. Bei der Notendiskussion ist auch der Prüfling ausgeschlossen.
Das Kolloquium läuft in der Regel folgendermaßen ab:
Diskussion (in der Regel vor allem Fragen der Gutachter) Gutachter ziehen sich zur Notenberatung zurück (nicht öffentlich, nur Gutachter). Ausgehend von den Gutachten wird dabei die finale Note festgelegt. Sie ergibt sich aus dem Schnitt der Noten beider Gutachter. Die Ausarbeitung und das Kolloquium werden separat bewertet. Die Ausarbeitung hat das Gewicht 0,8 und das Kolloquium das Gewicht 0,2. Gutachter teilen dem Studenten die Note mit (auch nicht öffentlich, Gutachter + Prüfling) Ende (Anwesende essen die vom Studenten in weiser Voraussicht mitgebrachten Bestechungsmitt... äh ... Süssigkeiten und Knabbereien auf.)
Einige Anmerkungen zum Vortrag: